Schwangerschaft und Flugreisen

Kurz-und Langstreckenflüge ( > 4 Std ) gehören häufig berufs-oder freizeitbedingt zum Alltag.

Die sicherste Zeit für Reisen ist das II. Trimenon > 18.-24. SSW.

Eine individuelle Risikoabwägung und Beratung beim Frauenarzt ist sinnvoll u.a. zur Bestimmung des Schwangerschaftsalters, Durchführung von Laboruntersuchungen, Erhebung des Impfstatus.

Gesundheitliche Risiken im Rahmen von Flugreisen können aus folgenden Punkten resultieren

  • mit der Flughöhe steigt die Strahlenexposition, 1 mSv sollte nicht überschritten  werden, die polnahe Strahlenexposition ist vergleichbar mit einer Röntgen Aufnahme des Thorax ( 0,1mSv)

Kurzstreckenflug  0,001-0,003 mSv/Std Langstreckenflug  0,005-0,008 mSV/Std

Beispiel Hin/Rückflug   Fankfurt/NY 0,1 mSv

Frankfurt/Rio de J. 0,045 mSv

Frankfurt/Mallorca 0,008mSv

  • Luftdruckabfall von 760 mmHg auf 560 mmHg- Ausgleich des Kabinendrucks auf Werte wie bei 2.000 Höhenmeter / Sauerstoffpartialdruck und -sättigung fallen ab, dies kann zur Steigerung der Herzfrequenz, des Herzminuten volumens, Atemvolumens führen.
  • Fluglärm, Übertragung von Keimen, Stress, red. Luftfeuchtigkeit, red. Trinkmenge, starkes Schwitzen, Dehydratation ( Flüssigkeitsverlust)
  • Flugdauer > Immobilisierung/ Thrombosegefahr
  • Bei häufigen Flugreisen kann die Grenzwertstrahlendosis erreicht oder überschritten werden, also Grenzwert von 1 mSv / J einhalten !
  • Bodyscanner ( 0,03-0,1 µSv/scan) / Terahertzstrahlung ( =elektromagn. Strahlung mit 10.000 fach niedrigerer Strahlenemission als handy) nach derzeitigem Kenntnisstand  für die Gesundheit von Mutter / Kind unbedenklich
  • Allg Kontraindikationen: schwere Anämie/ Otitis media/Sinusitis/schwere Herz-Lungenerkrankungen/rezente Operationen/ Frakturen/Flugangst
  • Absolute Kontraindikationen: Placentationsstörung/Wehentätigkeit/Cervixinsuffizienz/ vag Blutungen/droh Fehlgeburt/hoher Blutdruck/Wachstumsretardierung
  • Einreisebestimmungen für Schwangere checken; viele Fluggesellschaften erwarten die Vorlage eines Attest über die Unbedenklichkeit der Flugreise> s. Beförderungsbedingungen verschiedener Fluggesellschaften, bei unkomplizierter Einlingsschwangerschaft sind Flugreisen in der Regel bis zur 36. SSW erlaubt, bei unkomplizieten Mehrlingen bis zur 32.SSW

Gelegentliche Flugreisen haben für gesunde Schwangere und ihr Kind keine Auswirkungen auf den Schwangerschaftsverlauf